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Bescheinigungen, Beglaubigungen, Legalisationen und Urkundenüberprüfungen
Vorbemerkung
Hier informieren wir Sie, welche Bescheinigungen wir zur Vorlage bei einer deutschen Stelle ausstellen können und wie das Verfahren zur Legalisation maledivischer und zur Überprüfung sri lankischer Urkunden zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr funktioniert.
Hinweis:
Die im Folgenden aufgeführten Gebühren sind zum jeweils gültigen Wechselkurs der Botschaft in sri lankischen Rupien, per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen.
Vorsprache:
Sie benötigen für Bescheinigungen und Beglaubigungen keinen Termin. Diese können ausschließlich mittwochs von 9.30 - 11.30 Uhr in der Konsularabteilung vorgenommen werden.
Gebührenfreie Kopiebeglaubigungen für Studienzwecke werden ausschließlich montags von 08.30-10.30 Uhr in der Konsularabteilung entgegengenommen.
Bescheinigungen
Die Botschaft kann nur Bescheinigungen ausstellen über Sachverhalte, die ihnen amtlich bekannt sind. Die Gebühr hängt vom Einzelfall ab.
Lebensbescheinigungen
Die Botschaft kann Lebensbescheinigungen ausstellen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache des Betroffenen bei der Konsularabteilung notwendig. Bitte bringen Sie neben dem Formular Ihren Pass oder einen anderen Lichtbildausweis mit.
Ausfuhrbescheinigungen
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ausfuhrbestätigung durch ein deutsches Zollamt.
Dazu muss die gekaufte Ware vorgeführt werden. Bitte bringen Sie den Reisepass mit eingetragenem Wohnsitz in Sri Lanka oder den Malediven sowie die Originalrechnungen mit Ausfuhrvordrucken oder Tax Free Shopping Checks mit.
Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für die Steuerbefreiung gilt, dass der Gegenstand vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat des Kaufs folgt, ausgeführt wird.
Bitte laden Sie das als Download hier aufgeführte Formular zur Ausfuhrbescheinigung herunter und bringen dieses ausgefüllt bei Vorsprache in der Konsularabteilung mit:
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie das Formular zur Ausfuhrbescheinigung:
Bitte bringen Sie dieses ausgefüllt bei Vorsprache in der Konsularabteilung mit.
Beglaubigung von Fotokopien
Die Botschaft kann eine durch die Botschaft angefertigte Kopie eines Schriftstücks beglaubigen, wenn dies zur Vorlage bei einer deutschen Stelle notwendig ist. Hierzu bringen Sie bitte das Original mit.
Beglaubigung von Unterschriften
Die Botschaft kann Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen, d.h. die Identität des Unterzeichners und die Echtheit seiner Unterschrift auf einem Dokument bestätigen. Dafür ist die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Lichtbildausweises (z. B. Reisepass) erforderlich.
Die Unterschrift muss vor dem Konsularbeamten vollzogen oder anerkannt werden. Die Gebühr bemisst sich nach Ziffer I.5.1.2. der Besonderen Gebührenverordnung AA - AABGebV (im aktuellen Rupie-Gegenwert, zahlbar per Kreditkarte oder in bar).
Ausstellung Führungszeugnis
Das Bundesamt für Justiz erteilt Deutschen im Ausland auf Antrag ein Führungszeugnis. Weitere Informationen zum Führungszeugnis sowie ein Antragsformular zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz
Führungszeugnisse werden also nicht von der Botschaft ausgestellt. Jedoch müssen die Personendaten und die Unterschrift auf dem Antrag amtlich bestätigt sein. Dies kann in der Botschaft Colombo erfolgen.
Sonderfall: Konteröffnungen
Bitte beachten Sie: Nach einer Änderung des Geldwäschegesetzes sind die deutschen Vertretungen nicht mehr berechtigt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditkartenanträgen und vergleichbaren Fällen vorzunehmen.
Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt bzw. zur Identitätsprüfung an die deutsche Auslandsvertretung verwiesen hat.
Es gibt einige wenige Ausnahmeregelungen (z.B. Sperrkonten, Ausstellung einer Kontovollmacht, Vollmacht für Nachlassauflösung, Kontoauflösung bei Erbfällen).
Beurkundungen
Bei einigen wenigen Rechtsgeschäften ist eine Beurkundung erforderlich, so z. B. bei bestimmten Grundstücksgeschäften, Vaterschaftsanerkennungen und Erbscheinsanträgen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte zur Klärung bestehender Fragen und zur Terminabsprache über das Kontaktformular vorab an die Konsularabteilung der Botschaft.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.
Legalisation maledivischer Urkunden
Maledivische öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll.
Besteht die deutsche Behörde auf die Vorlage einer legalisierten maledivischen Urkunde, kann die deutsche Botschaft in Colombo diese legalisieren.
Die maledivischen Urkunden müssen der Konsularabteilung im Original vorgelegt werden; Kopien genügen auch dann nicht, wenn sie beglaubigt sind. Die Urkunden müssen zuerst durch das maledivische Außenministerium vorbeglaubigt worden sein.
Urkundenüberprüfung sri lankischer Urkunden
Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Sri Lanka sind nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation eingestellt.
Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob eine Urkunde echt ist, der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden. Weitergehende Informationen zum Verfahren und zu den Kosten können Sie dem Merkblatt Urkundenüberprüfung entnehmen.
Beschaffung sri-lankischer Urkunden
Standesamtliche Urkunden aus Sri Lanka, z. B. Geburts-, Heirats-, oder Sterberurkunden können Sie über die sri-lankische Botschaft in Berlin beantragen:
Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka
Niklasstraße 19
14163 Berlin
Tel: +49 (0)30 80 90 97 49
Fax: +49 (0)30 80 90 97 57
E-Mail: slemb.berlin@mfa.gov.lk
http://www.srilanka-botschaft.de
Sollten Sie die Urkunde dringend benötigen, ermächtigen Sie möglichst Verwandte oder Bekannte in Sri Lanka mit einer Vollmacht, die Urkunde persönlich für Sie beim Zentralen Standesamt in Colombo oder bei dem zuständigen Standesamt zu beschaffen.
Die Kontaktdaten des Zentralen Standesamts lauten:
Registrar General's Department
Central Record Room
Maligawatte
Colombo 10
Tel: +94 (0)11 243 30 75 oder 232 97 73