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Pässe und Ausweise

Deutscher Reisepass, © colourbox
Merkblatt zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses
Pass- und Personalausweisanträge müssen persönlich gestellt werden, bitte vereinbaren Sie in jedem Fall rechtzeitig vorher einen Termin. Zur Terminvereinbarung
Bei Antragstellung mitzubringen (bitte legen Sie alle Unterlagen im Original vor; fremdsprachige Unterlagen müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt sein):
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Anforderungen siehe Fotomustertafel unter diesem Link Fotomustertafel
• Gültiger Reisepass oder kürzlich abgelaufener Reisepass mit sri-lankischem Aufenthaltstitel
• Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland, falls der im Pass eingetragene Wohnort nicht im Ausland liegt
• Geburtsurkunde
Zusätzlich (falls zutreffend):
Wenn Sie verheiratet sind oder waren:
o Deutsche Heiratsurkunde mit Vermerk über die Namensführung
o Bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde und ggf. Namensbescheinigung nach deutschem Recht
Sofern geschieden:
o Scheidungsurteil
o Einbürgerungsurkunde
Für minderjährige Antragsteller:
o Geburtsurkunde des Kindes
o Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern (deutscher Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis) bzw. des deutschen Elternteils und Pass des nicht deutschen Elternteils
o ggf. Heiratsurkunde der Eltern
o ggf. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht
Sofern Ihr letzter Pass gestohlen wurde oder verloren ist:
o eine polizeiliche Verlustmeldung
Sofern erstmalig ein Doktortitel eingetragen werden soll:
o Promotionsurkunde
In jedem Falle ist die persönliche Antragstellung notwendig. Bei Minderjährigen ist zudem die Vorsprache der Erziehungsberechtigten erforderlich, in der Regel beider Elternteile. Sollte sich ein Elternteil nicht in Sri Lanka aufhalten, ist es möglich, die Zustimmung zur Beantragung eines Reisedokuments bei einer deutschen Inlandsbehörde oder anderen Auslandsvertretung beglaubigen zu lassen. Das entsprechende Formular ist hier erhältlich.
Für die Erstausstellung eines Reisedokuments für ein im Ausland geborenes Kind deutscher Abstammung kann die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich sein. Eine nachträgliche Registrierung der Geburt im deutschen Geburtenregister wird empfohlen.
In Fällen der Erstausstellung eines deutschen Passes möchten wir Ihnen daher raten, sich vorab mit allen erforderlichen Unterlagen per Email an die Botschaft (info@colo.diplo.de) zu wenden.
Passgebühren & wichtige Hinweise
Die Pass-/Ausweisbeantragung ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren Termin online über diesen Link Online-Terminsystem
Bearbeitungszeit:
Standardverfahren für Reisepass und Personalausweis: ca. 8 – 10 Wochen
Expressverfahren für Reisepass und Personalausweis: ca. 4 Wochen
Vorläufiger Reisepass 1-2 Tage
Merkblatt zum Download als pdf Merkblatt Passbeantragung
Nachstehend finden Sie die erforderlichen Antragsformulare:
- Passantrag Erwachsene Passantrag Erwachsene
- Passantrag Kind Passantrag Kind
- Zustimmungserklärung der Eltern Zustimmungserklärung Eltern
- Fotomustertafel Fotomustertafel
Allgemeine Informationen
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Der Personalausweis dient Ihnen dazu, sich auszuweisen. Im Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.
Für die Beantragung eines Personalausweises sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Beantragung eines Reisepasses. Antragsteller, die 16 Jahre alt aber noch nicht volljährig sind, benutzen bitte das Antragsformular für volljährige Personen.
Wem kann ein Personalausweis ausgestellt werden?
Einen Personalausweis kann für jede Person ausgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung, auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragstellende ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.
Ihr neuer Personalausweis eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet oder an Automaten eindeutig zu identifizieren.
Alle hierfür relevanten Informationen können Sie den Webseiten des Bundesinnenministeriums und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entnehmen.
Merkblatt zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses
Pass- und Personalausweisanträge müssen persönlich gestellt werden, bitte vereinbaren Sie in jedem Fall rechtzeitig vorher einen Termin. Zur Terminvereinbarung
Bei Antragstellung mitzubringen (bitte legen Sie alle Unterlagen im Original vor; fremdsprachige Unterlagen müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt sein):
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Anforderungen siehe Fotomustertafel unter diesem Link Fotomustertafel
• Gültiger Reisepass oder kürzlich abgelaufener Reisepass mit sri-lankischem Aufenthaltstitel
• Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland, falls der im Pass eingetragene Wohnort nicht im Ausland liegt
• Geburtsurkunde
Zusätzlich (falls zutreffend):
Wenn Sie verheiratet sind oder waren:
o Deutsche Heiratsurkunde mit Vermerk über die Namensführung
o Bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde und ggf. Namensbescheinigung nach deutschem Recht
Sofern geschieden:
o Scheidungsurteil
o Einbürgerungsurkunde
Für minderjährige Antragsteller:
o Geburtsurkunde des Kindes
o Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern (deutscher Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis) bzw. des deutschen Elternteils und Pass des nicht deutschen Elternteils
o ggf. Heiratsurkunde der Eltern
o ggf. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht
Sofern Ihr letzter Pass gestohlen wurde oder verloren ist:
o eine polizeiliche Verlustmeldung
Sofern erstmalig ein Doktortitel eingetragen werden soll:
o Promotionsurkunde
In jedem Falle ist die persönliche Antragstellung notwendig. Bei Minderjährigen ist zudem die Vorsprache der Erziehungsberechtigten erforderlich, in der Regel beider Elternteile. Sollte sich ein Elternteil nicht in Sri Lanka aufhalten, ist es möglich, die Zustimmung zur Beantragung eines Reisedokuments bei einer deutschen Inlandsbehörde oder anderen Auslandsvertretung beglaubigen zu lassen. Das entsprechende Formular ist hier erhältlich.
Für die Erstausstellung eines Reisedokuments für ein im Ausland geborenes Kind deutscher Abstammung kann die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich sein. Eine nachträgliche Registrierung der Geburt im deutschen Geburtenregister wird empfohlen.
In Fällen der Erstausstellung eines deutschen Passes möchten wir Ihnen daher raten, sich vorab mit allen erforderlichen Unterlagen per Email an die Botschaft (info@colo.diplo.de) zu wenden.
Passgebühren & wichtige Hinweise
Die Pass-/Ausweisbeantragung ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren Termin online über diesen Link Online-Terminsystem
Bearbeitungszeit:
Standardverfahren für Reisepass und Personalausweis: ca. 8 – 10 Wochen
Expressverfahren für Reisepass und Personalausweis: ca. 4 Wochen
Vorläufiger Reisepass 1-2 Tage
Merkblatt zum Download als pdf Merkblatt Passbeantragung
Nachstehend finden Sie die erforderlichen Antragsformulare:
- Passantrag Erwachsene Passantrag Erwachsene
- Passantrag Kind Passantrag Kind
- Zustimmungserklärung der Eltern Zustimmungserklärung Eltern
- Fotomustertafel Fotomustertafel
Allgemeine Informationen
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Der Personalausweis dient Ihnen dazu, sich auszuweisen. Im Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.
Für die Beantragung eines Personalausweises sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Beantragung eines Reisepasses. Antragsteller, die 16 Jahre alt aber noch nicht volljährig sind, benutzen bitte das Antragsformular für volljährige Personen.
Wem kann ein Personalausweis ausgestellt werden?
Einen Personalausweis kann für jede Person ausgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung, auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragstellende ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.
Ihr neuer Personalausweis eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet oder an Automaten eindeutig zu identifizieren.
Alle hierfür relevanten Informationen können Sie den Webseiten des Bundesinnenministeriums und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entnehmen.
Gebühren:
Die Passgebühr ist bei Antragstellung per Kreditkarte oder in bar in sri lankischen Rupien zu zahlen.
Art des Dokuments | Gültigkeitsdauer | Gebühr | Unzuständigkeitszuschlag | 48 Seitenzuschlag | Expresszuschlag |
Reisepass – über 24 Jahre biometrietauglich, mit Fingerabdruck) | 10 Jahre | 101,00 € | 70,00 € | 22,00 € | 32,00 € |
Reisepass – unter 24 Jahre (biometrietauglich, mit Fingerabdruck | 6 Jahre | 68,50 € | 37,50 € | 22,00 € | 32,00 € |
Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck) | 1 Jahr | 70,00 € | 26,00 € | entfällt | entfällt |
Personalausweis – über 24 Jahre (biometrietauglich, Fingerabdruckfreiwillig) | 10 Jahre | 78,00 € | 13,00 € | entfällt | entfällt |
Personalausweis – unter 24 Jahre (biometrietauglich, Fingerabdruckfreiwillig) | 6 Jahre | 63,80 € | 13,00 € | entfällt | entfällt |