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Pässe und Ausweise

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

Artikel

Merkblatt zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses

Pass- und Personalausweisanträge müssen persönlich gestellt werden, bitte vereinbaren Sie in jedem Fall rechtzeitig vorher einen Termin. Zur Terminvereinbarung

Bei Antragstellung mitzubringen (bitte legen Sie alle Unterlagen im Original vor; fremdsprachige Unterlagen müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt sein):

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular

• Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Anforderungen siehe Fotomustertafel unter diesem Link Fotomustertafel

• Gültiger Reisepass oder kürzlich abgelaufener Reisepass mit sri-lankischem Aufenthaltstitel

• Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland, falls der im Pass eingetragene Wohnort nicht im Ausland liegt

• Geburtsurkunde

Zusätzlich (falls zutreffend):

Wenn Sie verheiratet sind oder waren:

o Deutsche Heiratsurkunde mit Vermerk über die Namensführung

o Bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde und ggf. Namensbescheinigung nach deutschem Recht

Sofern geschieden:

o Scheidungsurteil

o Einbürgerungsurkunde

Für minderjährige Antragsteller:

o Geburtsurkunde des Kindes

o Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern (deutscher Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis) bzw. des deutschen Elternteils und Pass des nicht deutschen Elternteils

o ggf. Heiratsurkunde der Eltern

o ggf. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht

Sofern Ihr letzter Pass gestohlen wurde oder verloren ist:

o eine polizeiliche Verlustmeldung

Sofern erstmalig ein Doktortitel eingetragen werden soll:

o Promotionsurkunde

In jedem Falle ist die persönliche Antragstellung notwendig. Bei Minderjährigen ist zudem die Vorsprache der Erziehungsberechtigten erforderlich, in der Regel beider Elternteile. Sollte sich ein Elternteil nicht in Sri Lanka aufhalten, ist es möglich, die Zustimmung zur Beantragung eines Reisedokuments bei einer deutschen Inlandsbehörde oder anderen Auslandsvertretung beglaubigen zu lassen. Das entsprechende Formular ist hier erhältlich.

Für die Erstausstellung eines Reisedokuments für ein im Ausland geborenes Kind deutscher Abstammung kann die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich sein. Eine nachträgliche Registrierung der Geburt im deutschen Geburtenregister wird empfohlen.

In Fällen der Erstausstellung eines deutschen Passes möchten wir Ihnen daher raten, sich vorab mit allen erforderlichen Unterlagen per Email an die Botschaft (info@colo.diplo.de) zu wenden.

Passgebühren & wichtige Hinweise

Die Pass-/Ausweisbeantragung ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren Termin online über diesen Link Online-Terminsystem

Bearbeitungszeit:

Standardverfahren für Reisepass und Personalausweis: ca. 8 – 10 Wochen

Expressverfahren für Reisepass und Personalausweis: ca. 4 Wochen

Vorläufiger Reisepass 1-2 Tage

Merkblatt zum Download als pdf Merkblatt Passbeantragung

Nachstehend finden Sie die erforderlichen Antragsformulare:

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Der Personalausweis dient Ihnen dazu, sich auszuweisen. Im Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.

Für die Beantragung eines Personalausweises sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Beantragung eines Reisepasses. Antragsteller, die 16 Jahre alt aber noch nicht volljährig sind, benutzen bitte das Antragsformular für volljährige Personen.

Wem kann ein Personalausweis ausgestellt werden?

Einen Personalausweis kann für jede Person ausgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung, auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragstellende ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.

Ihr neuer Personalausweis eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet oder an Automaten eindeutig zu identifizieren.

Alle hierfür relevanten Informationen können Sie den Webseiten des Bundesinnenministeriums und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entnehmen.

Gebühren:

Die Passgebühr ist bei Antragstellung per Kreditkarte oder in bar in sri lankischen Rupien zu zahlen.

Art des Dokuments Gültigkeitsdauer Gebühr Unzuständigkeitszuschlag 48 Seitenzuschlag Expresszuschlag
Reisepass – über 24 Jahre biometrietauglich, mit Fingerabdruck) 10 Jahre 101,00 € 70,00 € 22,00 € 32,00 €
Reisepass – unter 24 Jahre (biometrietauglich, mit Fingerabdruck 6 Jahre 68,50 € 37,50 € 22,00 € 32,00 €
Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck) 1 Jahr 70,00 € 26,00 € entfällt entfällt
Personalausweis – über 24 Jahre (biometrietauglich, Fingerabdruckfreiwillig) 10 Jahre 78,00 € 13,00 € entfällt entfällt
Personalausweis – unter 24 Jahre (biometrietauglich, Fingerabdruckfreiwillig) 6 Jahre 63,80 € 13,00 € entfällt entfällt
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