Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Zoll

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

04.07.2018 - Artikel

Zollrechtliche Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in die EU

Das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) wurde mit Wirkung vom 16.03.2017 geändert. Der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln innerhalb der EU unterliegt seitdem nach § 1 Absatz 4 ZollVG der zollamtlichen Überwachung.

Mehr Hinweise finden Sie unter www.zoll.de

Das „Merkblatt zur Anmeldepflicht von Barmitteln“ (Vordruck 0431) sowie das Formular „Anmeldung von Barmitteln“ (Vordruck 0400) finden Sie ebenfalls unter www.zoll.de

Für weitergehende Fragen können sich Reisende an das

Informations- und Wissensmanagement Zoll wenden:

https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/Allgemeine-Zoll-Fragen-von-Unternehmen/allgemeine-zoll-fragen-von-unternehmen_node.html#doc281366bodyText1

Telefon: +49 228 303-26020

E-Mail: info.privat@zoll.de

De-Mail: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de

Fax: +49 228 303-97924


Weitere Informationen

Verwandte Inhalte

nach oben