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Zoll

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

04.07.2018 - Artikel

Zollrechtliche Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in die EU

Das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) wurde mit Wirkung vom 16.03.2017 geändert. Der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln innerhalb der EU unterliegt seitdem nach § 1 Absatz 4 ZollVG der zollamtlichen Überwachung.

Mehr Hinweise finden Sie unter www.zoll.de

Das „Merkblatt zur Anmeldepflicht von Barmitteln“ (Vordruck 0431) sowie das Formular „Anmeldung von Barmitteln“ (Vordruck 0400) finden Sie ebenfalls unter www.zoll.de

Für weitergehende Fragen können sich Reisende an das

Informations- und Wissensmanagement Zoll

Postfach 100761
01077 Dresden
Tel. 0351 44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590

bzw. an die

Generalzolldirektion
Direktion VI
Referat Außenwirtschaftsrecht und Bargeld
Krelingstr. 50
90408 Nürnberg
Tel. +49 (0) 911/376-3313
Fax: +49 (0) 911/376-2270

wenden.

Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen

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