Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Sonstige konsularische Angelegenheiten
Information zur Umtauschpflicht von deutschen Führerscheinen
Gemäß der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 müssen zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten deutsche Führerscheine umgetauscht werden. Die zeitliche Staffelung des Umtauschs für deutsche Führerscheine ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr hier abrufbar: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html
- Nach Ablauf der für Sie einschlägigen Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wenden Sie sich für den Umtausch direkt an die Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, die erforderlichen Antragsunterlagen sind dort erhältlich.