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Anwaltsliste Sri Lanka
Anwälte in Sri Lanka
Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen.
Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Rechtssystem Sri Lankas lehnt sich aufgrund der kolonialen Tradition weitgehend an das englische Vorbild an, wobei der Einfluss des „Roman-Dutch Law“ und lokaler Rechtsgrundsätze auf das materielle Recht zu berücksichtigen ist.
Insbesondere das Anwaltsstandesrecht und das Rollenverständnis von Rechtsanwälten und Richtern sind vom englischen Recht geprägt. Selbst die, für im kontinentalen Rechtskreis ausgebildete Juristen, mitunter schwer verständliche englische Aufteilung der Rechtsanwälte in „Solicitors“ and Barristers„ wurde bis zum Jahre 1973 nachvollzogen, wenn auch unter den Bezeichnungen “Proctor„ und “Advocate„. Seit der Abschaffung dieser Aufteilung haben alle Rechtsanwälte dieselben Befugnisse und führen die Berufsbezeichnung “Attorney-at-Law„ nach US-amerikanischer Übung. Als besondere Auszeichnung erhalten einige erfahrene Anwälte die Erlaubnis, sich als “PC„ (Presidents' Counsel) zu bezeichnen (entspricht “QC„ = Queen's Counsel in England).
Für in Sri Lanka zugelassene Anwälte ist die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer zwar nicht obligatorisch, aber üblich. Die Zulassung erstreckt sich auf alle sri-lankischen Gerichte.
In Zivilverfahren herrscht gem. Section 24 des “Civil Procedure Act„ grundsätzlich kein Anwaltszwang (Ausnahmen sind jeweils ausdrücklich geregelt), die Parteien können sich aber durch Anwälte vertreten lassen. Nach Section 260 des “Code of Criminal Procedure„ haben Angeschuldigte und sonstige Betroffene das Recht, sich in Strafverfahren eines Anwalts zu bedienen.
Die Gerichtskosten in Zivilsachen werden durch die Gerichtsverwaltung vereinnahmt und von ihr anhand einer Kostentabelle berechnet. Die Höhe der einzelnen Kosten ist für deutsche Verhältnisse gering.
Die Anwaltsgebühren in Zivil- und Strafsachen werden frei vereinbart.
Die Kosten- und Gebührenerstattung durch die unterlegene Partei in Zivilsachen wird auf Antrag durch das Gericht ausgesprochen. Prozesskostenhilfe (in Zivilsachen) ist unbekannt.
Pflichtverteidiger können vom Gericht gestellt werden, sofern der Angeklagte einen Antrag dort stellt und mitteilt, dass er kein Geld für einen Rechtsanwalt hat. Das Gericht entscheidet anhand des Einzelfalles, ob ein Pflichtverteidiger auf Staatskosten gestellt werden kann, üblicherweise geschieht dies nur in besonders ernsthaften Fällen (z.B. Mord).
Korrespondenzsprache mit allen aufgelisteten Anwälten ist Englisch.
Deutsche Anwälte gibt es nicht.
Anwälte in Deutschland finden Sie über die Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer oder Internetsuchmaschinen.
Hiesige Anwaltskammer: Bar Association of Sri Lanka (BASL)
153 Mihindu Mawatha
Colombo 12
Tel.: +94 11 244 7134, 233 1697
Fax: +94 11 244 7134
E-Mail: basl.lawnet@gmail.com , info@basl.lk
Webseite: www.basl.lk
Für Beratung in Wirtschaftsangelegenheiten kann die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka kontaktiert werden. Gebühren müssen dort direkt je nach Angelegenheit erfragt werden:
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka
161 A Dharmapala Mawatha 6th Floor Colombo 7
Tel.: +94 11 2314364
E-Mail: Hergenroether@srilanka.ahk.de Webseite: https://srilanka.ahk.de/
Vorwahl (international) für Colombo: +94-11 (Tel./Fax), in Sri Lanka: Vorwahl Colombo 011
Rechtsanwälte | Fachgebiete |
Mr Seevali Delgoda Attorney at Law 48/23 Epitamulla Rd 10100 Pitakotte Telefon: +94 71 224 5298 (mobil) E-Mail: sgdelgoda@gmail.com | Zivilrecht und Handelsrecht Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
F. J. & G. de Saram 216, De Saram Place Colombo 10 Telefon: +94 11 460 5115, 460 5100 Fax: +94 11 471 8220 E-Mail: fjgdesaram@fjgdesaram.com Kontaktpersonen: Frau Ayomi Aluwihare Gunawardena | Gesellschaftsrecht, Banken und Finanzrecht, Kapitalmarktrecht und Beratungstätigkeit im Bereich Infrastruktur Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Mr. Upali A. Gooneratne PC 55/31, 1st Gamunu Lane Subuthipura 10120 Battaramulla Telefon: +94 11 286 2233, 288 3282 +94 77 777 1888 (mobil) Fax: +94 11 288 3282 E-Mail: upaliag6@gmail.com | Strafrecht, Aufenthaltsrecht, Internationales Privatrecht (Haager Konventionen, u.a. Haager Kindesentführungsübereinkommen) Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Mr. Pathiranage Prageeth Premasiri No.12, Suhada Mawatha Wanduragala 60000 Kurunegala Telefon: +94 777 234 000 (mobil) Fax: +94 372 228 787 E-Mail: prageethnpathiranage@gmail.com Pragia77@gmail.com | Strafrecht Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Mr. Maxwell J. Ranasinghe Attorney at Law 209 Makola Road Makola Telefon: +94 71 472 3308 (mobil) E-Mail: maxran1@yahoo.com | allgemeine Rechtsberatung Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: Kanzlei weniger geeignet, da kein Gerichtsanwalt |
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