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Der neue Schengen Visakodex - Übersicht über die wichtigsten Änderungen für Schengenvisaanträge ab dem 02.02.2020

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

24.01.2020 - Artikel

Zum 02.02.2020 tritt ein aktualisierter Visakodex in Kraft

Neuerungen

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Schengen-Visa ist im Visakodex festgelegt. Dieser gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, die am Schengener Übereinkommen teilnehmen. Zum 02.02.2020 tritt ein aktualisierter Visakodex in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Erhöhung der Gebühr auf 80 € (40 € für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, Kinder unter 6 Jahren können weiterhin kostenfrei beantragen).
  • Die Antragstellung ist nun grundsätzlich 6 Monate bzw. für Seefahrer 9 Monate vor der geplanten Reise möglich
  • Die Regelbearbeitungszeit für die Bescheidung von Visaanträgen beträgt 15 Tage. Wenn in Einzelfällen eine erweitere Prüfung erfolgt, kann sich die Bearbeitung auf 45 Tage verlängern. Der Antrag sollte bis spätestens 15 Tage vor der geplanten Reise gestellt werden.
  • Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern bei der Antragstellung von Schengenvisa wird der Normalfall. VFS Global ist der Dienstleister der deutschen Botschaft in Colombo und zuständig für die Antragsannahme von Schengenvisa. Ab dem 02.02.2020 ist eine Beantragung von Schengen-Visa lediglich bei VFS Global möglich. Nähere Details zum Verfahren finden Sie auf der englischsprachigen Webseite von VFS Global. Die Antragsentscheidung erfolgt weiterhin ausschließlich in der Botschaft Colombo.
  • Ausschließlich Familienangehörige von Deutschen und Freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern können ihren Schengenvisumsantrag weiterhin auch bei der Botschaft stellen.
  • Das neue Antragsformular für ein Schengenvisum kann ab dem 2.Februar 2020 genutzt werden. Alte Antragsformulare können für ein Übergangszeit weiterhin ebenfalls genutzt werden.

Die Botschaft überarbeitet aktuell alle Merkblätter und auf der englischsprachigen Webseite eingestellte Informationen um die Änderungen, die sich durch den neuen Visakodex ergeben, auch in diesen abzubilden.

Haftungsausschluss:

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Textes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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